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Sachverständigenprüfung
nach § 12 VAwS

Unterirdische Tankanlagen sind grundsätzlich alle 5 Jahre durch einen Sachverständigen nach § 46 AwSV prüfpflichtig. In Wasserschutzgebieten kann auf Anordnung der Unteren Wasserbehörde die Prüfpflicht auf 2,5 Jahre verkürzt werden. Doppelwandige unterirdische Tanks werden einer Funktionsprüfung unterzogen.

  • Prüfung des Leckwarngerätes
  • Prüfung des Grenzwertgebers
  • Prüfung der Rohrleitungen
  • Prüfung des Domschachtes
  • Prüfung der Sicherheitsrelevanten Einrichtungen

Einwandige unterirdische Tanks müssen einer Druckprüfung unterzogen werden (siehe hierzu Druckprüfung). Oberirdische Tankanlagen bis 10.000 Liter sind nicht wiederkehrend prüfpflichtig. Doppelwandige oberirdische Tankanlagen ab 10.001 Liter sind seit dem 01.08.2017 in NRW wiederkehrend prüfpflichtig. In Wasserschutzgebieten sogar ab dem Volumen von 1.000 Liter gem. § 46 AwSV Anhang 5 und 6.

  • Prüfung des Leckwarngerätes
  • Prüfung des Grenzwertgebers
  • Prüfung der Rohrleitungen
  • Prüfung der Sicherheitsrelevanten Einrichtungen

Einwandige, oberirdische Tankanlagen ab 10.001 Liter in NRW. Sind seit dem 20.04.2004 wiederkehrend prüfpflichtig.

  • Prüfung des Ölauffangraumes
  • Prüfung des Grenzwertgebers
  • Prüfung der Rohrleitungen
  • Prüfung der Sicherheitsrelevanten Einrichtungen

Öltankprüfung in Bochum – Wiederkehrende Sachverständigenprüfung 

Die VWT Tanktechnik Rhein-Ruhr GmbH aus Bochum ist Ihr sachkundiger Ansprechpartner für die wiederkehrende Sachverständigenprüfung nach § 46 AwSV an Tankanlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Unser zertifizierter Fachbetrieb ist für Sie bei der Öltankprüfung in Nordrhein-Westfalen im Einsatz. Weitere Informationen zur Sachverständigenprüfung finden Sie auch in unserem VWT-Prospekt.

Je nach Größe, Bauart und Standort Ihres Tanks sind unterschiedliche Überprüfungen notwendig. Eine Öltankprüfung bei unterirdischen Anlagen ist gemäß § 46 AwSV Anhang 5 und 6 grundsätzlich alle fünf Jahre durch einen Sachverständigen durchzuführen. In Wasserschutzgebieten kann auf Anordnung der unteren Wasserbehörde die Prüfpflicht auf zweieinhalb Jahre verkürzt werden. Einwandige, unterirdische Tanks müssen einer Druckprüfung unterzogen werden.

Lassen Sie sich hierzu von unserem kompetenten Team aus Bochum beraten.

Die Leistungen Ihres Fachbetriebs aus Bochum bei der Öltankprüfung

Bei der Öltankprüfung von doppelwandigen unterirdischen Tanks werden folgende vorgeschriebene Kontrollen durch unser sachkundiges Personal durchgeführt:

  • Prüfung des Leckwarngerätes
  • Prüfung des Grenzwertgebers
  • Prüfung der Rohrleitungen
  • Prüfung des Domschachtes
  • Überprüfung der sicherheitsrelevanten Einrichtungen

Oberirdische Tankanlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten bis 10.000 Liter sind nicht wiederkehrend prüfpflichtig. Seit dem 20.04.2004 ist eine wiederkehrende Überprüfung von oberirdischen Tankanlagen ab 10.001 Liter in NRW vorgeschrieben. Die Leistungen unseres Fachbetriebs aus Bochum bei der Öltankprüfung von doppelwandigen, oberirdischen Tanks umfassen die Kontrolle des Leckwarngerätes, des Grenzwertgebers, der Rohrleitungen und der sicherheitsrelevanten Einrichtungen.

Auch einwandige, oberirdische Tankanlagen ab 10.001 Liter müssen seit dem 20.04.2004 in NRW wiederkehrend geprüft werden. Unsere Leistungen umfassen hier die Überprüfung des Ölauffangraumes, des Grenzwertgebers, der Rohrleitungen und der sicherheitsrelevanten Einrichtungen. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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