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Sachverständigenprüfung
bei Stilllegung

Sinnvolle Tankdemontage bzw. Stilllegung von Tankanlagen

Zahlreiche Stahlbehälter oder Tankanlagen werden aus sicherheitstechnischen und/oder wasserrechtlichen Gründen in Folge ihres Alters oder ihrer Bauart nicht mehr vom TÜV oder anderen Sachverständigenorganisationen abgenommen. Sie verlieren dann ihren Verwendungszweck. Das trifft auch zu, wenn die Umstellung auf umweltschonende Energien (z. B. Erdgas, Solar usw.) erfolgt. In diesen Fällen ist eine fachgerechte Tankdemontage oder Stilllegung hinsichtlich Betriebsorganisation und Umweltschutz sinnvoll. Diese Arbeiten dürfen nur von Fachbetrieben, die nach Wasserhaushaltgesetz (WHG) zugelassen sind, durchgeführt werden. Wir bieten Ihnen die komplette Abwicklung von der Tankreinigung bis zur Tankdemontage bzw. der Erdtankstilllegung – vom Erledigen der Formalitäten mit Behörden und Abnahmestellen, wie z. B. dem TÜV oder anderen Sachverständigenorganisationen bis zur fachgerechten Entsorgung der Reststoffe und Abfälle. Die Arbeiten werden zügig und zuverlässig durch unser Team durchgeführt.

Doppelwandige unterirdische Tanks werden einer Funktionsprüfung unterzogen.

  • Prüfung des Leckwarngerätes
  • Prüfung des Grenzwertgebers
  • Prüfung der Rohrleitungen
  • Prüfung des Domschachtes
  • Prüfung der Sicherheitsrelevanten Einrichtungen

Oberirdische Tankanlagen bis 10.000 Liter sind nicht wiederkehrend prüfpflichtig.

Doppel- und einwandige oberirdische Tankanlagen ab 10.001 Liter sind seit dem 20.04.2004 in NRW wiederkehrend prüfpflichtig.

  • Prüfung des Leckwarngerätes
  • Prüfung des Grenzwertgebers
  • Prüfung der Rohrleitungen
  • Prüfung der sicherheitsrelevanten Einrichtungen
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