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Wartung von Tankanlagen und Leckanzeigegeräten

Das Wasserhaushaltsgesetzes WHG verpflichtet den Betreiber einer Heizöltankanlage zur ständigen Überwachung der Dichtheit und Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtung der Anlage. Leckanzeigegeräte melden Leckagen ober- und unterhalb des Flüssigkeitsspiegels in Tankanlagen. Die jährliche Funktionskontrolle/Wartung durch sachkundiges Personal bzw. einen zugelassenen Fachbetrieb nach WHG sichert die Funktionsfähigkeit von Leckanzeigern.

Der Abschluss eines Wartungsvertrages erfüllt die Pflichten des Betreibers nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Bedingung der erteilten Bauartzulassung, nach der die sicherungstechnischen Einrichtungen einer regelmäßigen und fachgerechten Überprüfung zu unterziehen sind.

Prüfungsumfang - Vakuum-/Unterdruckleckanzeiger

  • Sichtprüfung der gesamten Tankanlage
  • Druckschalterprüfung
  • Ein- und Ausschaltpunkt der Unterdruckpumpe
  • Ein- und Ausschaltpunkt der Alarmgabe
  • Dichtheit der Pumpe sowie der Gesamtanlage
  • Prüfung des Zustandes der Saug-, Mess- und Auspuffleitung
  • Feststellung der Funktions- und Betriebssicherheit des Leckanzeigegerätes
  • Erstellung eines Prüfberichtes jährliche Wartung von Leckanzeigegeräten

Prüfungsumfang – Flüssigkeitsleckanzeigegeräte

  • Überprüfung des Flüssigkeitsstandes im Leckbehälter
  • Feststellung der Dichtigkeit des Leckflüssigkeitsbehälters, der flüssigkeitsführenden Leitungen und Anschlüsse
  • Überprüfen des Leckbehälters auf Verunreinigungen
  • Absenken des Flüssigkeitsspiegels über den Prüfhahn am Tank zur Alarmfeststellung. Der Durchgang in Tank und Rohrleitung muss mindestens 0,5 Liter pro Minute betragen. Rückfüllung oder Erneuerung der durch die Prüfung verursachten Fehlmenge.
  • Überprüfen des Stromanschlusses auf Vorschriftsmäßigkeit, d. h. er darf nicht abschaltbar sein damit die permanente Überwachung gewährleistet ist.
  • Feststellung der Funktions- und Betriebssicherheit des Leckanzeigegerätes
  • Erstellung eines Prüfberichtes

Weiterhin werden die Armaturen, Leitungen, Beschilderung und der Domschacht kontrolliert:

  • Überprüfung des Domschachtes auf Wasser/Schlamm
  • Grenzwertgeberprüfung
  • Prüfen der Entlüftungsleitung auf Vorschriftsmäßigkeit
  • Leitungen von Leckanzeiger zum Überwachungsraum auf Knick- und Quetschgefahr überprüfen
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